AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der BiDeCo Großhandels-GmbH

ACT-Firmenbuchnummer : 2580 | Anschrift: Dr.-Karl-Renner-Ring 40, A-8940 Liezen

 Telefon: 03612 223 32 44 | Fax: 03612 223 32 40

E-Mail: bideco@hak-liezen.at

1.    Geltung, Vertragsabschluss

1.1       Die Bideco Großhandels-GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Bideco Großhandels-GmbH und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2       Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Bideco Großhandels-GmbH schriftlich bestätigt werden.

1.3       Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Bideco Großhandels-GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Bideco Großhandels-GmbH bedarf es nicht.

1.4       Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5       Die Angebote der Bideco Großhandels-GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2.    Termine

2.1       Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Bideco Großhandels-GmbH schriftlich zu bestätigen.

2.2       Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Bideco Großhandels-GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Bideco Großhandels-GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.3       Befindet sich die Bideco Großhandels-GmbH in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Bideco Großhandels-GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.    Vorzeitige Auflösung

3.1       Die Bideco Großhandels-GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a)         die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b)         der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c)         berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Bideco Großhandels-GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Bideco Großhandels-GmbH eine taugliche Sicherheit leistet;

3.2       Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Bideco Großhandels-GmbH fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

4.    Zahlung, Eigentumsvorbehalt

4.1       Das Entgelt ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart werden (mit den meisten Kunden werden 21 Tage Zahlungsziel und 2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen vereinbart – dies ist auf unseren Rechnungen ersichtlich und gilt dann als vereinbart). Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Bideco Großhandels-GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Bideco Großhandels-GmbH.

4.2       Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Bideco Großhandels-GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 15,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens des mit der Eintreibung beauftragten ACT-Gerichts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

4.3       Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Bideco Großhandels-GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

4.4       Weiters ist die Bideco Großhandels-GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

4.5       Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Bideco Großhandels-GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Bideco Großhandels-GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

5     Gewährleistung

5.1       Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Bideco Großhandels-GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

5.2       Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Bideco Großhandels-GmbH zu. Die Bideco Großhandels-GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Bideco Großhandels-GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Bideco Großhandels-GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Bideco Großhandels-GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

5.3       Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Bideco Großhandels-GmbH ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Bideco Großhandels-GmbH haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

6     Haftung und Produkthaftung

6.1       In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Bideco Großhandels-GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

6.2       Jegliche Haftung der Bideco Großhandels-GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der Bideco Großhandels-GmbH erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Bideco Großhandels-GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.

6.3       Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Bideco Großhandels-GmbH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

7     Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

8     Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Bideco Großhandels-GmbH und dem Kunden unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9     Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1       Erfüllungsort ist der Sitz der Bideco Großhandels-GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Bideco Großhandels-GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

9.2       Als Gerichtsstand wird das ACT Gericht in Wien vereinbart

10    Salvatorische Klausel

            Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.